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Miete · Modernisierung

Modernisierungsumlage: Was darf der Vermieter verlangen?

Kurz gesagt

Nach einer Modernisierung kann eine Mieterhöhung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erhaltungsanteile, Kappungsgrenzen und mögliche Härtegründe sollten anhand der Unterlagen geprüft werden.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Modernisierung angekündigt? Fristen laufen schon ab der Ankündigung – prüfen Sie früh. Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die jährliche Miete grundsätzlich um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB). Kosten für Erhaltung, also Reparaturen, muss er abziehen (§ 559 Abs. 2 BGB). Die Erhöhung ist gedeckelt (§ 559 Abs. 3a BGB). Die Maßnahme muss mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt werden (§ 555c BGB). Härtegründe müssen Sie in der Regel bis zum Ablauf des Monats mitteilen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt (§ 555d Abs. 3 BGB).
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Regeln im Überblick

PunktRegelGrundlage
AnkündigungTextform, mind. 3 Monate vorher, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung§ 555c BGB
Härteeinwandbis Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung, in Textform§ 555d Abs. 3 BGB
Sonderkündigungsrechtnach Zugang der Ankündigung§ 555e BGB
Umlage8 % der Kosten pro Jahr§ 559 Abs. 1 BGB
Abzug ErhaltungsanteilReparaturanteil nicht umlagefähig§ 559 Abs. 2 BGB
Kappungsgrenzemax. 3 Euro je m² in 6 Jahren, bei Miete unter 7 Euro je m² max. 2 Euro je m²§ 559 Abs. 3a BGB
ErhöhungserklärungTextform, Berechnung und Erläuterung§ 559b Abs. 1 BGB
Wirksamkeitab Beginn des 3. Monats nach Zugang; bei Fehlern in der Ankündigung später§ 559b Abs. 2 BGB
HeizungstauschSonderregeln für bestimmte Heizungsanlagen§ 559e BGB

Typische Prüfpunkte

  • Ist es wirklich eine Modernisierung oder eine Reparatur (Erhaltung)?
  • Wurde der Erhaltungsanteil abgezogen, etwa bei alten Fenstern oder einer defekten Heizung?
  • Sind die Kosten nachvollziehbar auf die Wohnungen verteilt?
  • Ist die Kappungsgrenze eingehalten?
  • Kam die Ankündigung rechtzeitig und vollständig?
  • Wurden Fördermittel abgezogen (§ 559a BGB)?

Härte geltend machen

Eine Mieterhöhung kann ausgeschlossen sein, wenn sie für Sie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 559 Abs. 4 BGB). Teilen Sie solche Umstände, etwa ein geringes Einkommen, rechtzeitig in Textform mit (§ 555d Abs. 3 BGB).

Musterschreiben: Einwände zur Modernisierungsmieterhöhung

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Ihre Mieterhöhung nach Modernisierung vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Erklärung ist mir am [Datum] zugegangen. Ich habe folgende Einwände:

[z. B. Erhaltungsanteil nicht abgezogen (§ 559 Abs. 2 BGB), Kappungsgrenze überschritten (§ 559 Abs. 3a BGB), Kostenverteilung nicht nachvollziehbar, Ankündigung fehlte oder war unvollständig].

Bitte übersenden Sie mir eine nachvollziehbare Aufstellung der Kosten und Rechnungen und teilen Sie mir mit, wie Sie mit den Einwänden umgehen.

[Optional: Ich mache außerdem eine wirtschaftliche Härte geltend (§ 559 Abs. 4 BGB), weil [Gründe].]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Versenden Sie das Schreiben nachweisbar und zahlen Sie unstreitige Beträge weiter.

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Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Modernisierungsmieterhöhung richtig berechnet ist, hängt von den konkreten Kosten und Unterlagen ab.

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