Miete · Indexmiete
Indexmiete-Erhöhung: Ist die Berechnung richtig?
Kurz gesagt
Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex und muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Der Vermieter muss Indexänderung und neuen Betrag in Textform mitteilen; Rechenfehler bei Ausgangsmonat oder Basisjahr kommen häufig vor.
Redaktionsstand:
Unterlagen hochladen, strukturierte Einordnung erhalten. Keine Rechtsberatung, keine Ergebnisprognose.
Voraussetzungen im Überblick
| Punkt | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Vereinbarung | schriftlich im Mietvertrag | § 557b Abs. 1 BGB |
| Index | Verbraucherpreisindex für Deutschland (Destatis) | § 557b Abs. 1 BGB |
| Mindestabstand | Miete mindestens 1 Jahr unverändert | § 557b Abs. 2 BGB |
| Form | Textform, Indexänderung und neuer Betrag angegeben | § 557b Abs. 3 BGB |
| Fälligkeit | ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang | § 557b Abs. 3 BGB |
| Mieterhöhung auf Vergleichsmiete | während der Indexmiete ausgeschlossen | § 557b Abs. 2 BGB |
| Mietpreisbremse | gilt auch für die Ausgangsmiete | § 557b Abs. 4 BGB |
So rechnen Sie nach
| Schritt | Formel |
|---|---|
| 1. Indexwert bei letzter Mietänderung | [Index alt] (Monat laut Vertrag oder letzter Erhöhung) |
| 2. Aktueller Indexwert | [Index neu] (Monat laut Erhöhungsschreiben) |
| 3. Prozentuale Änderung | ([Index neu] ÷ [Index alt] − 1) × 100 |
| 4. Neue Miete | bisherige Nettokaltmiete × [Index neu] ÷ [Index alt] |
Die amtlichen Indexwerte finden Sie bei Destatis. Achten Sie darauf, dass beide Werte auf dasselbe Basisjahr bezogen sind.
Häufige Fehler
- falscher Ausgangsmonat oder falsches Basisjahr
- Erhöhung früher als ein Jahr nach der letzten Änderung
- Erhöhung rückwirkend verlangt
- Betrag nur als Prozentzahl, ohne neue Miete oder Erhöhungsbetrag
- Umrechnung auf die Bruttomiete statt der Nettokaltmiete
Musterschreiben: Rückfrage zur Indexmieterhöhung
[Ihr Name], [Ihre Anschrift]
An: [Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Ihre Indexmieterhöhung vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Erklärung ist mir am [Datum] zugegangen. Nach meiner Prüfung ist die Berechnung nicht nachvollziehbar: [z. B. falscher Ausgangsindex, Mindestabstand von einem Jahr nicht eingehalten, fehlender Betrag].
Bitte teilen Sie mir die verwendeten Indexwerte mit Monat und Basisjahr mit und korrigieren Sie die Berechnung. Bis zur Klärung zahle ich die bisherige Miete von [Betrag] € weiter.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Zahlen Sie unstreitige Beträge weiter, um keinen Rückstand entstehen zu lassen.
Häufige Fragen
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Quellen
Redaktionsstand: 12.10.2026
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