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Miete · Indexmiete

Indexmiete-Erhöhung: Ist die Berechnung richtig?

Kurz gesagt

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex und muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Der Vermieter muss Indexänderung und neuen Betrag in Textform mitteilen; Rechenfehler bei Ausgangsmonat oder Basisjahr kommen häufig vor.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Indexmiete erhöht? Rechnen Sie nach – Fehler bei Indexwerten und Zeitraum sind häufig. Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts (§ 557b Abs. 1 BGB). Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und dabei die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag als Geldbetrag angeben (§ 557b Abs. 3 BGB). Zu zahlen ist die neue Miete erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
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Voraussetzungen im Überblick

PunktRegelGrundlage
Vereinbarungschriftlich im Mietvertrag§ 557b Abs. 1 BGB
IndexVerbraucherpreisindex für Deutschland (Destatis)§ 557b Abs. 1 BGB
MindestabstandMiete mindestens 1 Jahr unverändert§ 557b Abs. 2 BGB
FormTextform, Indexänderung und neuer Betrag angegeben§ 557b Abs. 3 BGB
Fälligkeitab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang§ 557b Abs. 3 BGB
Mieterhöhung auf Vergleichsmietewährend der Indexmiete ausgeschlossen§ 557b Abs. 2 BGB
Mietpreisbremsegilt auch für die Ausgangsmiete§ 557b Abs. 4 BGB

So rechnen Sie nach

SchrittFormel
1. Indexwert bei letzter Mietänderung[Index alt] (Monat laut Vertrag oder letzter Erhöhung)
2. Aktueller Indexwert[Index neu] (Monat laut Erhöhungsschreiben)
3. Prozentuale Änderung([Index neu] ÷ [Index alt] − 1) × 100
4. Neue Mietebisherige Nettokaltmiete × [Index neu] ÷ [Index alt]

Die amtlichen Indexwerte finden Sie bei Destatis. Achten Sie darauf, dass beide Werte auf dasselbe Basisjahr bezogen sind.

Häufige Fehler

  • falscher Ausgangsmonat oder falsches Basisjahr
  • Erhöhung früher als ein Jahr nach der letzten Änderung
  • Erhöhung rückwirkend verlangt
  • Betrag nur als Prozentzahl, ohne neue Miete oder Erhöhungsbetrag
  • Umrechnung auf die Bruttomiete statt der Nettokaltmiete

Musterschreiben: Rückfrage zur Indexmieterhöhung

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Ihre Indexmieterhöhung vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Erklärung ist mir am [Datum] zugegangen. Nach meiner Prüfung ist die Berechnung nicht nachvollziehbar: [z. B. falscher Ausgangsindex, Mindestabstand von einem Jahr nicht eingehalten, fehlender Betrag].

Bitte teilen Sie mir die verwendeten Indexwerte mit Monat und Basisjahr mit und korrigieren Sie die Berechnung. Bis zur Klärung zahle ich die bisherige Miete von [Betrag] € weiter.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Zahlen Sie unstreitige Beträge weiter, um keinen Rückstand entstehen zu lassen.

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Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Indexerhöhung richtig berechnet ist, lässt sich nur mit Vertrag und Schreiben beurteilen.

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