Auszug · Renovierung und Kaution
Schönheitsreparaturen beim Auszug: Müssen Sie wirklich streichen?
Kurz gesagt
Viele Renovierungsklauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam, etwa starre Fristen oder Endrenovierungspflichten. Normale Abnutzung muss nicht ersetzt werden; Ersatzansprüche des Vermieters verjähren grundsätzlich sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Redaktionsstand:
Unterlagen hochladen, strukturierte Einordnung erhalten. Keine Rechtsberatung, keine Ergebnisprognose.
Klausel-Check
| Klausel / Situation | Mögliche Folge | Grundlage |
|---|---|---|
| Starre Fristen („alle 3 Jahre streichen“) | nach der Rechtsprechung häufig unwirksam | § 307 BGB |
| Wohnung unrenoviert übernommen, ohne Ausgleich | Renovierungspflicht kann entfallen | § 307 BGB |
| Endrenovierung unabhängig vom Zustand | häufig unwirksam | § 307 BGB |
| Vorgaben zu Farbe während der Mietzeit | können unwirksam sein | § 307 BGB |
| Quotenabgeltung (anteilige Kosten) | häufig unwirksam | § 307 BGB |
| Keine Klausel im Vertrag | Pflicht bleibt beim Vermieter | § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB |
Ist eine Klausel unwirksam, gilt in der Regel die gesetzliche Pflicht des Vermieters. Ob Ihre Klausel betroffen ist, hängt vom genauen Wortlaut ab.
Abnutzung oder Schaden?
- Normale Abnutzung (§ 538 BGB): zum Beispiel leichte Gebrauchsspuren, verblasste Wände, übliche Dübellöcher in angemessener Zahl.
- Schaden: zum Beispiel Brandflecken, große Kratzer im Parkett, Wasserschäden durch eigenes Verschulden, sehr ungewöhnliche Farben.
Für Schäden kann der Vermieter Ersatz verlangen, für normale Abnutzung in der Regel nicht.
Das Auszug-Paket: Kaution, Übergabe, Renovierung
- Mietvertrag auf Renovierungsklauseln prüfen.
- Zustand vor dem Auszug mit Fotos und Datum dokumentieren.
- Übergabeprotokoll genau lesen, bevor Sie unterschreiben.
- Kaution schriftlich zurückfordern, sobald die Abrechnung fällig sein kann.
Musterschreiben: Renovierungsforderung zurückweisen
[Ihr Name], [Ihre Anschrift]
An: [Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Ihre Forderung nach Schönheitsreparaturen vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verlangen von mir [Streichen / Renovierung / Kostenersatz in Höhe von [Betrag] €]. Diese Forderung weise ich zurück.
Die Renovierungsklausel in § [Nummer] des Mietvertrags halte ich für unwirksam (§ 307 BGB), weil [z. B. starre Fristen / die Wohnung bei Einzug unrenoviert war / eine Endrenovierung unabhängig vom Zustand verlangt wird]. Die vorhandenen Spuren gehen auf vertragsgemäßen Gebrauch zurück (§ 538 BGB).
Bitte zahlen Sie meine Kaution in Höhe von [Betrag] € nebst Zinsen bis zum [Datum] auf folgendes Konto aus: [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Versenden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie Fotos, Vertrag und Protokoll auf.
Häufige Fragen
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Quellen
Redaktionsstand: 12.10.2026
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