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Auszug · Renovierung und Kaution

Schönheitsreparaturen beim Auszug: Müssen Sie wirklich streichen?

Kurz gesagt

Viele Renovierungsklauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam, etwa starre Fristen oder Endrenovierungspflichten. Normale Abnutzung muss nicht ersetzt werden; Ersatzansprüche des Vermieters verjähren grundsätzlich sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Wohnung komplett streichen beim Auszug? Oft nicht – viele Renovierungsklauseln halten einer Prüfung nicht stand. Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung instand halten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er kann Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf Sie übertragen, aber nur mit wirksamen Klauseln (§ 307 BGB). Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch müssen Sie nicht ersetzen (§ 538 BGB). Ersatzansprüche des Vermieters verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Prüfen Sie deshalb Klausel und Zustand, bevor Sie renovieren oder einem Kautionsabzug zustimmen.
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Klausel-Check

Klausel / SituationMögliche FolgeGrundlage
Starre Fristen („alle 3 Jahre streichen“)nach der Rechtsprechung häufig unwirksam§ 307 BGB
Wohnung unrenoviert übernommen, ohne AusgleichRenovierungspflicht kann entfallen§ 307 BGB
Endrenovierung unabhängig vom Zustandhäufig unwirksam§ 307 BGB
Vorgaben zu Farbe während der Mietzeitkönnen unwirksam sein§ 307 BGB
Quotenabgeltung (anteilige Kosten)häufig unwirksam§ 307 BGB
Keine Klausel im VertragPflicht bleibt beim Vermieter§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB

Ist eine Klausel unwirksam, gilt in der Regel die gesetzliche Pflicht des Vermieters. Ob Ihre Klausel betroffen ist, hängt vom genauen Wortlaut ab.

Abnutzung oder Schaden?

  • Normale Abnutzung (§ 538 BGB): zum Beispiel leichte Gebrauchsspuren, verblasste Wände, übliche Dübellöcher in angemessener Zahl.
  • Schaden: zum Beispiel Brandflecken, große Kratzer im Parkett, Wasserschäden durch eigenes Verschulden, sehr ungewöhnliche Farben.

Für Schäden kann der Vermieter Ersatz verlangen, für normale Abnutzung in der Regel nicht.

Das Auszug-Paket: Kaution, Übergabe, Renovierung

  1. Mietvertrag auf Renovierungsklauseln prüfen.
  2. Zustand vor dem Auszug mit Fotos und Datum dokumentieren.
  3. Übergabeprotokoll genau lesen, bevor Sie unterschreiben.
  4. Kaution schriftlich zurückfordern, sobald die Abrechnung fällig sein kann.

Musterschreiben: Renovierungsforderung zurückweisen

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Ihre Forderung nach Schönheitsreparaturen vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verlangen von mir [Streichen / Renovierung / Kostenersatz in Höhe von [Betrag] €]. Diese Forderung weise ich zurück.

Die Renovierungsklausel in § [Nummer] des Mietvertrags halte ich für unwirksam (§ 307 BGB), weil [z. B. starre Fristen / die Wohnung bei Einzug unrenoviert war / eine Endrenovierung unabhängig vom Zustand verlangt wird]. Die vorhandenen Spuren gehen auf vertragsgemäßen Gebrauch zurück (§ 538 BGB).

Bitte zahlen Sie meine Kaution in Höhe von [Betrag] € nebst Zinsen bis zum [Datum] auf folgendes Konto aus: [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Versenden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie Fotos, Vertrag und Protokoll auf.

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Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Renovierungsklausel wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut und vom Zustand bei Einzug ab.

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