Kaution · Städte

Kaution zurückfordern: Informationen für Ihre Stadt

Ob Sie in Berlin, Frankfurt oder Kassel gewohnt haben: Die Regeln zur Mietkaution sind bundesweit dieselben. Sie stehen in § 551 BGB, und wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, hat der Bundesgerichtshof für den Einzelfall entschieden, nicht mit einer festen Frist. Unterschiede gibt es vor Ort: welches Amtsgericht zuständig ist, welche Mietervereine und städtischen Stellen beraten und ob eine Mietpreisbremse gilt. Wählen Sie Ihre Stadt. Sie finden dort die Regeln, die Anlaufstellen vor Ort mit Links und den Weg zum Legal PreCheck.

Allgemeine Informationen mit Quellen, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Angaben zu Gerichten, Vereinen und Verordnungen: Stand 06.10.2026.

Städte

Das gilt überall

  • Höhe: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind. Eine Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB).
  • Anlage und Zinsen: Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, üblicherweise zum Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Erträge stehen Ihnen zu und erhöhen die Kaution. Ausnahme: Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 551 Abs. 3 BGB).
  • Rückzahlung: Der Vermieter muss die Kaution zurückgeben, sobald er sie zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr braucht. Vorher darf er in angemessener Zeit prüfen, ob ihm noch Forderungen zustehen (BGH, VIII ZR 71/05).
  • Nebenkosten: Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (BGH, VIII ZR 71/05; § 556 Abs. 3 BGB).
Ausführlich: Mietkaution zurückfordern

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Überschlagen Sie die Zinsen Ihrer Barkaution anhand der Durchschnittszinsen der Deutschen Bundesbank.

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Häufige Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf nach dem Auszug in angemessener Zeit prüfen, ob ihm noch Forderungen zustehen. Wie lang das ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch mehr als sechs Monate sein (BGH, VIII ZR 71/05). Drei bis sechs Monate werden oft als Faustregel genannt; das ist keine gesetzliche Frist.

Bekomme ich Zinsen auf meine Kaution?

Bei einer Barkaution ja: Der Vermieter muss sie verzinslich anlegen, und die Erträge stehen Ihnen zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Ausgenommen ist Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen. Eine grobe Schätzung liefert der Kautionszins-Rechner.

Prüft Mieterschild meinen Fall?

Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie Ihr Kautionsanliegen geordnet vorbereiten möchten, können Sie den Legal PreCheck anfragen. Eine Anfrage ist keine rechtliche Prüfung, keine Beauftragung und kein Mandat.

Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück?

Mit dem Legal PreCheck ordnen Sie Ihr Kautionsanliegen und die Unterlagen strukturiert. Eine Anfrage ist keine rechtliche Prüfung, keine Beauftragung und kein Mandat.

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