Kaution · Städte
Ob Sie in Berlin, Frankfurt oder Kassel gewohnt haben: Die Regeln zur Mietkaution sind bundesweit dieselben. Sie stehen in § 551 BGB, und wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, hat der Bundesgerichtshof für den Einzelfall entschieden, nicht mit einer festen Frist. Unterschiede gibt es vor Ort: welches Amtsgericht zuständig ist, welche Mietervereine und städtischen Stellen beraten und ob eine Mietpreisbremse gilt. Wählen Sie Ihre Stadt. Sie finden dort die Regeln, die Anlaufstellen vor Ort mit Links und den Weg zum Legal PreCheck.
Überschlagen Sie die Zinsen Ihrer Barkaution anhand der Durchschnittszinsen der Deutschen Bundesbank.
Zinsen berechnenEine feste Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf nach dem Auszug in angemessener Zeit prüfen, ob ihm noch Forderungen zustehen. Wie lang das ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch mehr als sechs Monate sein (BGH, VIII ZR 71/05). Drei bis sechs Monate werden oft als Faustregel genannt; das ist keine gesetzliche Frist.
Bei einer Barkaution ja: Der Vermieter muss sie verzinslich anlegen, und die Erträge stehen Ihnen zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Ausgenommen ist Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen. Eine grobe Schätzung liefert der Kautionszins-Rechner.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie Ihr Kautionsanliegen geordnet vorbereiten möchten, können Sie den Legal PreCheck anfragen. Eine Anfrage ist keine rechtliche Prüfung, keine Beauftragung und kein Mandat.
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