Mängel · Wasserschaden
Wasserschaden in der Wohnung: Was Sie jetzt tun können
Kurz gesagt
Ein Wasserschaden oder anhaltende Feuchtigkeit kann die Tauglichkeit der Wohnung mindern (§ 536 BGB). Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB), dokumentieren Sie Ausmaß und Verlauf und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Seite nennt keine Prozentwerte.
Redaktionsstand:
Unterlagen hochladen, strukturierte Einordnung erhalten. Keine Rechtsberatung, keine Ergebnisprognose.
Sofort-Checkliste
| Schritt | Was tun | Warum |
|---|---|---|
| 1 | Schaden und Ursache soweit möglich sichern (Wasser abstellen, Fotos) | Beweissicherung |
| 2 | Vermieter unverzüglich schriftlich informieren | § 536c BGB |
| 3 | Datum, Ort, Ausmaß, Geruch, tropfendes Wasser notieren | Chronologie |
| 4 | Frist zur Beseitigung setzen | nachvollziehbarer Ablauf |
| 5 | Unterlagen und Antworten sammeln | für PreCheck / Beratung |
Anzeige und Dokumentation
Ohne Anzeige riskieren Sie, Rechte zu verlieren (§ 536c BGB). Schreiben Sie, was Sie wann wo festgestellt haben, und verlangen Sie die Beseitigung. Fotos mit Datum, Feuchtigkeitsgeräte oder Gutachten können hilfreich sein; sie ersetzen keine Bewertung Ihres Einzelfalls. Bei Schimmelbildung zusätzlich die Seite zu Schimmel nutzen.
Mietminderung und Zurückbehaltung
Ist die Tauglichkeit der Mietsache gemindert, tritt kraft Gesetzes eine Minderung ein (§ 536 BGB). Die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung. Prozentangaben ohne Bezug auf Ihren Fall sind nicht sinnvoll und werden hier bewusst nicht genannt. Ob Sie neben der Minderung Zahlungen zurückhalten dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
Hotel, Trocknung, Möbel
Kosten für Ausweichunterkunft, Trocknungsgeräte oder beschädigte Möbel können unter Umständen als Schadensersatz in Betracht kommen. Das ist keine automatische Folge und hängt von Ursache, Verschulden und Versicherung ab. Halten Sie Belege und Schriftverkehr bereit.
Musterschreiben: Wasserschaden melden
[Ihr Name], [Ihre Anschrift]
An: [Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Mangelanzeige: Wasserschaden / Feuchtigkeit in [Raum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] habe ich in der Wohnung [Straße, Nr., Etage] folgenden Mangel festgestellt:
[kurze Beschreibung: Ort, Ausmaß, tropfendes Wasser, Feuchtigkeit, Geruch]
Ich zeige den Mangel hiermit an (§ 536c BGB) und bitte um Beseitigung bis zum [Datum, ca. 7–14 Tage] sowie um Mitteilung der geplanten Maßnahmen.
Ich behalte mir vor, die gesetzlichen Rechte aus dem Mietverhältnis geltend zu machen, insbesondere eine Mietminderung (§ 536 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Nachweisbar versenden und Fotos beifügen oder bereithalten.
Häufige Fragen
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Quellen
Redaktionsstand: 13.10.2026
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