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Kündigung · Mietrückstand

Kündigung wegen Zahlungsverzug: Was Sie jetzt tun können

Kurz gesagt

Bei Mietschulden kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Ein vollständiger Ausgleich des Rückstands innerhalb der Schonfrist kann die fristlose Kündigung unter Umständen unwirksam machen; schnelles Handeln und Hilfe von Jobcenter oder Schuldnerberatung werden empfohlen.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Kündigung wegen Mietschulden erhalten? Schnell handeln – ein Ausgleich des Rückstands kann die fristlose Kündigung unter Umständen unwirksam machen. Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug sind, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Zahlen Sie den gesamten Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage, oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle dazu, kann die fristlose Kündigung unwirksam werden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das gilt nicht, wenn Sie diese Möglichkeit in den letzten zwei Jahren schon genutzt haben.
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Wann der Vermieter kündigen darf

SituationMögliche KündigungGrundlage
Rückstand an zwei aufeinanderfolgenden Terminen, mehr als eine Monatsmietefristlos§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB
Rückstand über längeren Zeitraum in Höhe von zwei Monatsmietenfristlos§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB
Erhebliche schuldhafte Pflichtverletzungordentlich, mit Frist§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ausgleich bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklagefristlose Kündigung kann unwirksam werden§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Formschriftlich mit Begründung§§ 568 Abs. 1, 569 Abs. 4 BGB

Oft kündigen Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich. Die Schonfrist wirkt nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auch gegen die ordentliche Kündigung. Lassen Sie deshalb beide Kündigungen prüfen.

Jetzt wichtig

  1. Nicht ignorieren: Briefe vom Vermieter und vom Gericht sofort öffnen und Fristen notieren.
  2. Rückstand genau berechnen lassen: Welche Monate, welche Beträge, wurde gemindert?
  3. Hilfe beantragen: Jobcenter oder Sozialamt können unter Umständen Mietschulden übernehmen.
  4. Schuldnerberatung kontaktieren, wenn weitere Schulden bestehen.
  5. Dem Vermieter schriftlich eine Ratenzahlung vorschlagen (siehe Muster).

Musterschreiben: Ratenzahlung anbieten

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Mietrückstand und Ihre Kündigung vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben ist mir am [Datum] zugegangen. Ich möchte das Mietverhältnis fortsetzen und den Rückstand ausgleichen.

Ich biete an, den Rückstand von [Betrag] € in monatlichen Raten von [Betrag] € ab dem [Datum] zusätzlich zur laufenden Miete zu zahlen. [Einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden habe ich am [Datum] bei [Jobcenter / Sozialamt] gestellt.]

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einverstanden sind, und schlüsseln Sie mir den Rückstand nach Monaten auf.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Ein Ratenangebot heilt eine Kündigung nicht automatisch. Lassen Sie die Kündigung trotzdem prüfen.

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Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer Kündigung geht es um Ihre Wohnung: Holen Sie schnell Hilfe, zum Beispiel bei einem Mieterverein, einer Schuldnerberatung oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt für Mietrecht.

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