Nebenkosten · Abrechnungsfrist
Nebenkostenabrechnung zu spät: Müssen Sie noch nachzahlen?
Kurz gesagt
Erhalten Mieter die Nebenkostenabrechnung erst nach über einem Jahr, ist eine Nachzahlung in der Regel ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben muss trotzdem ausgezahlt werden; entscheidend ist das Zugangsdatum.
Redaktionsstand:
Unterlagen hochladen, strukturierte Einordnung erhalten. Keine Rechtsberatung, keine Ergebnisprognose.
Fristen-Tabelle
| Abrechnungszeitraum endet am | Abrechnung muss zugehen bis | Kommt sie später |
|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen |
| 31.12.2025 | 31.12.2026 | Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen |
| 30.06.2025 | 30.06.2026 | Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen |
| 30.06.2026 | 30.06.2027 | Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen |
| anderes Datum | 12 Monate nach Ende des Zeitraums | → Fristenrechner |
Was „zugegangen“ bedeutet
Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Abrechnung rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Ein Brief, der am 31.12. abends eingeworfen wird, kann nach der Rechtsprechung erst später als zugegangen gelten. Notieren Sie das Zugangsdatum und heben Sie den Umschlag auf.
Ausnahmen
Hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, etwa weil ein Versorger seine Abrechnung verspätet geliefert hat, kann er unter Umständen trotzdem nachfordern (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Er muss dann in der Regel zügig abrechnen, sobald das Hindernis weggefallen ist.
Musterschreiben: Nachforderung zurückweisen
[Ihr Name], [Ihre Anschrift]
An: [Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum], zugegangen am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Abrechnung ist mir erst am [Datum] zugegangen, also nach Ablauf der Abrechnungsfrist von zwölf Monaten (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Eine Nachforderung ist damit ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Die geforderte Nachzahlung von [Betrag] € weise ich zurück.
[Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben ergeben, bitte ich um Auszahlung bis zum [Datum].]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Versenden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie den Umschlag der Abrechnung als Beleg für das Zugangsdatum auf.
Häufige Fragen
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Quellen
Redaktionsstand: 12.10.2026
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