Informationsseite

Kündigung · Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigung erhalten: Was Sie jetzt prüfen sollten

Kurz gesagt

Eine Eigenbedarfskündigung darf der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen nach Wohndauer aussprechen. Mieter können bei unzumutbarer Härte in der Regel bis zwei Monate vor Vertragsende schriftlich widersprechen; die Wirksamkeit hängt vom Einzelfall ab.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten? Nicht vorschnell ausziehen oder unterschreiben – erst Form, Begründung und Fristen prüfen. Der Vermieter darf wegen Eigenbedarfs nur kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe angeben (§ 568 Abs. 1, § 573 Abs. 3 BGB). Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB). Bedeutet der Auszug für Sie eine unzumutbare Härte, können Sie unter Umständen widersprechen (§ 574 BGB). Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Legal PreCheck anfragen

Unterlagen hochladen, strukturierte Einordnung erhalten. Keine Rechtsberatung, keine Ergebnisprognose.

Was das Gesetz verlangt

PunktInhaltGrundlage
Kündigungsgrundberechtigtes Interesse, z. B. Eigenbedarf§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB
Formschriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift§ 568 Abs. 1 BGB
BegründungGründe müssen im Kündigungsschreiben stehen§ 573 Abs. 3 BGB
Frist bis 5 Jahre Wohndauer3 Monate§ 573c Abs. 1 BGB
Frist ab 5 Jahren6 Monate§ 573c Abs. 1 BGB
Frist ab 8 Jahren9 Monate§ 573c Abs. 1 BGB
Widerspruch (Härte)schriftlich, spätestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses§§ 574, 574b BGB
Umwandlung in EigentumKündigungssperre nach Verkauf, mindestens 3 Jahre§ 577a BGB

Typische Prüfpunkte

  • Form: Kam die Kündigung als unterschriebener Brief? Eine E-Mail oder SMS genügt nicht.
  • Begründung: Wer soll einziehen und warum? Allgemeine Formulierungen können zu wenig sein.
  • Frist: Passt das Kündigungsdatum zu Ihrer Wohndauer?
  • Verkauf: Wurde die Wohnung nach Ihrem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft? Dann kann eine Sperrfrist gelten (§ 577a BGB).
  • Alternativwohnung: Hat der Vermieter eine andere freie Wohnung im selben Haus? Das kann nach der Rechtsprechung eine Rolle spielen.
  • Härte: Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Schulwechsel der Kinder oder fehlender Ersatzwohnraum können für einen Widerspruch relevant sein.

Widerspruch wegen Härte

Sie können der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 574 Abs. 1 BGB). Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen (§ 574b BGB). Hat der Vermieter Sie nicht rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen, gelten besondere Regeln (§ 574b Abs. 2 Satz 2 BGB). Notieren Sie die Frist sofort.

Musterschreiben: Widerspruch und Bitte um Auskunft

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Ihre Kündigung vom [Datum] – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Kündigung wegen Eigenbedarfs ist mir am [Datum] zugegangen.

Ich widerspreche der Kündigung und verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses (§ 574 BGB). Die Beendigung würde für mich eine Härte bedeuten, weil [Gründe, z. B. Erkrankung, Alter, Schulweg der Kinder, kein angemessener Ersatzwohnraum].

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob im Haus oder in der Nähe eine vergleichbare Wohnung frei ist oder frei wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Unterschreiben Sie den Widerspruch eigenhändig, versenden Sie ihn nachweisbar und bewahren Sie eine Kopie auf. Holen Sie vor dem Versand eine Einschätzung ein.

Unsicher, ob Ihr Fall passt? → Legal PreCheck anfragen

Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer Kündigung geht es um Ihre Wohnung: Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen, zum Beispiel durch einen Mieterverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Mietrecht.

Weitere Anlaufstellen

Ihr Anliegen strukturiert vorbereiten

Das passende Thema ist vorausgewählt und kann geändert werden. Prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Kontakt. Eine Anfrage ist keine rechtliche Prüfung oder Beauftragung.

Legal PreCheck anfragen