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Wohnen · WG und Untermiete

WG und Untermiete: Was Mieter wissen sollten

Kurz gesagt

Wer untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters; bei berechtigtem Interesse besteht oft ein Anspruch darauf. Haben mehrere Personen den Hauptmietvertrag, kann meist nur gemeinsam gekündigt werden; Untermieter haben keinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.

Redaktionsstand:

Kurze Antwort: Ärger in der WG oder mit der Untermiete? Entscheidend ist, wer im Mietvertrag steht. Untervermieten dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Haben Sie nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, etwa aus beruflichen oder finanziellen Gründen, können Sie die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung in der Regel verlangen (§ 553 BGB). Stehen mehrere Personen als Hauptmieter im Vertrag, kann der Mietvertrag in der Regel nur von allen gemeinsam gekündigt werden. Als Untermieter haben Sie einen eigenen Vertrag mit dem Hauptmieter, nicht mit dem Vermieter.
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Welche WG-Form haben Sie?

FormVertragspartnerKündigungKaution
Alle sind Hauptmieteralle gemeinsam mit dem Vermieterin der Regel nur gemeinsamgegenüber dem Vermieter, gemeinsam
Ein Hauptmieter, andere UntermieterUntermieter mit dem HauptmieterHauptmieter kündigt Untermieter, Vermieter kündigt HauptmieterUntermiet-Kaution beim Hauptmieter
Einzelverträge mit dem Vermieterjede Person einzelneinzelneinzeln

Untervermietung: Erlaubnis

  • Ohne Erlaubnis ist die Untervermietung grundsätzlich unzulässig (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne wichtigen Grund in der Person des Untermieters, können Sie unter Umständen außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Bei berechtigtem Interesse an der Überlassung eines Teils der Wohnung besteht in der Regel ein Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 Abs. 1 BGB). Unter Umständen darf der Vermieter dafür eine angemessene Mieterhöhung verlangen (§ 553 Abs. 2 BGB).

Streit unter Mitbewohnern

Will ein Mitbewohner ausziehen, die anderen aber nicht, braucht es meist eine Vereinbarung mit dem Vermieter, zum Beispiel einen Nachtrag zum Mietvertrag. Gegenüber dem Vermieter haften Hauptmieter für die Miete in der Regel gemeinsam (§ 421 BGB). Halten Sie Absprachen zu Miete, Kaution und Auszug schriftlich fest.

Musterschreiben: Bitte um Erlaubnis zur Untervermietung

[Ihr Name], [Ihre Anschrift]

An: [Name und Anschrift des Vermieters]

[Ort], [Datum]

Bitte um Erlaubnis zur Untervermietung – Mietverhältnis [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihre Erlaubnis, ab dem [Datum] einen Teil meiner Wohnung, nämlich [Zimmer], an [Name des Untermieters] zu überlassen (§ 553 BGB).

Mein berechtigtes Interesse ergibt sich daraus, dass [z. B. sich mein Einkommen verringert hat / ich beruflich zeitweise an einem anderen Ort arbeite / ich nicht mehr allein wohnen möchte]. Angaben zur Person des Untermieters: [Name, Beruf].

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum] mit.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Tipp: Bitten Sie schriftlich um Erlaubnis und bewahren Sie die Antwort auf.

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Häufige Fragen

Passende nächste Schritte

Quellen

Redaktionsstand: 12.10.2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, wer im Mietvertrag steht und was vereinbart ist.

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