Wohnen · WG und Untermiete
WG und Untermiete: Was Mieter wissen sollten
Kurz gesagt
Wer untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters; bei berechtigtem Interesse besteht oft ein Anspruch darauf. Haben mehrere Personen den Hauptmietvertrag, kann meist nur gemeinsam gekündigt werden; Untermieter haben keinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.
Redaktionsstand:
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Welche WG-Form haben Sie?
| Form | Vertragspartner | Kündigung | Kaution |
|---|---|---|---|
| Alle sind Hauptmieter | alle gemeinsam mit dem Vermieter | in der Regel nur gemeinsam | gegenüber dem Vermieter, gemeinsam |
| Ein Hauptmieter, andere Untermieter | Untermieter mit dem Hauptmieter | Hauptmieter kündigt Untermieter, Vermieter kündigt Hauptmieter | Untermiet-Kaution beim Hauptmieter |
| Einzelverträge mit dem Vermieter | jede Person einzeln | einzeln | einzeln |
Untervermietung: Erlaubnis
- Ohne Erlaubnis ist die Untervermietung grundsätzlich unzulässig (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne wichtigen Grund in der Person des Untermieters, können Sie unter Umständen außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Bei berechtigtem Interesse an der Überlassung eines Teils der Wohnung besteht in der Regel ein Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 Abs. 1 BGB). Unter Umständen darf der Vermieter dafür eine angemessene Mieterhöhung verlangen (§ 553 Abs. 2 BGB).
Streit unter Mitbewohnern
Will ein Mitbewohner ausziehen, die anderen aber nicht, braucht es meist eine Vereinbarung mit dem Vermieter, zum Beispiel einen Nachtrag zum Mietvertrag. Gegenüber dem Vermieter haften Hauptmieter für die Miete in der Regel gemeinsam (§ 421 BGB). Halten Sie Absprachen zu Miete, Kaution und Auszug schriftlich fest.
Musterschreiben: Bitte um Erlaubnis zur Untervermietung
[Ihr Name], [Ihre Anschrift]
An: [Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Bitte um Erlaubnis zur Untervermietung – Mietverhältnis [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Erlaubnis, ab dem [Datum] einen Teil meiner Wohnung, nämlich [Zimmer], an [Name des Untermieters] zu überlassen (§ 553 BGB).
Mein berechtigtes Interesse ergibt sich daraus, dass [z. B. sich mein Einkommen verringert hat / ich beruflich zeitweise an einem anderen Ort arbeite / ich nicht mehr allein wohnen möchte]. Angaben zur Person des Untermieters: [Name, Beruf].
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum] mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Bitten Sie schriftlich um Erlaubnis und bewahren Sie die Antwort auf.
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Quellen
Redaktionsstand: 12.10.2026
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