Kaution · Bremen
Im Land Bremen ist zwischen der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven zu unterscheiden, und das wirkt sich auch auf Mieterinnen und Mieter aus: Die Mietpreisbremse gilt nach der Landesverordnung nur in der Stadtgemeinde Bremen, dort bis Ende 2029. Für Streitigkeiten aus einer Bremer Wohnung sind je nach Stadtteil das Amtsgericht Bremen oder das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Das Mahngericht für das Land Bremen ist beim Amtsgericht Bremen eingerichtet. Für die Kaution selbst gelten bundesweite Regeln: höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, getrennte Anlage und Zinsen für Sie (§ 551 BGB). Wann die Kaution zurückgezahlt werden muss, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Einzelfall ab; eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Mitglieder können sich an den Mieterverein Bremen wenden. Unten finden Sie die Regeln, die Anlaufstellen und alle Quellen.
Die Regeln zur Mietkaution stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und gelten in Bremen genauso wie überall in Deutschland.
Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Der Bundesgerichtshof gesteht dem Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses eine angemessene Frist zu, um zu prüfen und abzurechnen, ob ihm noch Forderungen zustehen. Wie lang diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Sie kann auch mehr als sechs Monate betragen (BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05; BGH, Rechtsentscheid vom 01.07.1987, VIII ARZ 2/87).
Häufig werden drei bis sechs Monate als Faustregel genannt. Das ist eine Orientierung aus der Praxis, keine gesetzliche und keine vom Bundesgerichtshof festgelegte Frist. Ob die Frist in Ihrem Fall abgelaufen ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Wie viel Zinsen eine Barkaution ungefähr gebracht hat, können Sie mit unserem Kautionszins-Rechner überschlagen. Er rechnet mit Durchschnittszinsen der Deutschen Bundesbank für Spareinlagen. Allgemeine Berechnung, keine Prüfung Ihres Einzelfalls: Maßgeblich ist, wie die Kaution tatsächlich angelegt wurde.
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Zinsen berechnenWenn Sie Beratung oder Vertretung in Ihrem Einzelfall brauchen, können diese Stellen weiterhelfen. Die Auswahl ist nicht abschließend und keine Empfehlung oder Bewertung.
Mietervereine beraten in der Regel ihre Mitglieder. Ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Beratung erhalten, erfahren Sie direkt beim Verein.
Weitere Mietervereine in Ihrer Region finden Sie beim Deutschen Mieterbund. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Mietrecht beraten und vertreten im Einzelfall.
In der Stadt Bremen sind je nach Stadtteil das Amtsgericht Bremen oder das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Ihre Adresse können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis prüfen.
Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz
Für Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist unabhängig vom Betrag das Amtsgericht zuständig, und zwar das Gericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 23 Nr. 2 a GVG, § 29a ZPO). Bei einem Streitwert bis 1.000 € kann das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen gestalten (§ 495a ZPO).
Statt einer Klage gibt es das gerichtliche Mahnverfahren. Zuständig ist das zentrale Mahngericht für Ihren aktuellen Wohnsitz, nicht für den Ort der früheren Wohnung (§ 689 Abs. 2 ZPO). Für Antragstellende mit Wohnsitz im Land Bremen ist das: Amtsgericht Bremen (Mahnabteilung). Wohnen Sie inzwischen in einem anderen Bundesland, gilt das Mahngericht dort; die Übersicht finden Sie bei mahngerichte.de.
Ob ein gerichtlicher Schritt in Ihrer Lage sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ja, in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven) bis 31.12.2029 (Stand 06.10.2026). Für die Rückzahlung der Kaution spielt die Mietpreisbremse keine Rolle. Sie begrenzt die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses (§ 556d BGB).
Für jede Klärung hilft es, die wichtigsten Unterlagen beisammen zu haben: Mietvertrag, Nachweis über die gezahlte Kaution, Übergabeprotokoll und Fotos vom Auszug, Schriftverkehr mit dem Vermieter und, falls vorhanden, die letzte Nebenkostenabrechnung.
Zur Unterlagen-ChecklisteEine feste Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf nach dem Auszug in angemessener Zeit prüfen, ob ihm noch Forderungen zustehen. Wie lang das ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch mehr als sechs Monate sein (BGH, VIII ZR 71/05). Drei bis sechs Monate werden oft als Faustregel genannt; das ist keine gesetzliche Frist.
Bei einer Barkaution ja: Der Vermieter muss sie verzinslich anlegen, und die Erträge stehen Ihnen zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Ausgenommen ist Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen. Eine grobe Schätzung liefert der Kautionszins-Rechner.
Ja, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, darf er einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückbehalten (BGH, VIII ZR 71/05). Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter mit solchen Ansprüchen unter Umständen auch danach noch gegen die Kaution aufrechnen kann (§ 215 BGB; BGH, VIII ZR 184/23).
Der neue Eigentümer tritt in die Pflichten aus der Kaution ein. Erhalten Sie die Kaution von ihm nicht, bleibt der frühere Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet (§ 566a BGB).
Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie Ihr Kautionsanliegen geordnet vorbereiten möchten, können Sie den Legal PreCheck anfragen. Eine Anfrage ist keine rechtliche Prüfung, keine Beauftragung und kein Mandat.
In der Stadt Bremen sind je nach Stadtteil das Amtsgericht Bremen oder das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Ihre Adresse können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis prüfen. Für Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist unabhängig vom Betrag das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2 a GVG, § 29a ZPO).
Ja, in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven) bis 31.12.2029 (Stand 06.10.2026). Für die Rückzahlung der Kaution spielt das keine Rolle; die Mietpreisbremse betrifft die Miethöhe bei Mietbeginn (§ 556d BGB).
Stand: 06.10.2026
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